Rechtsprechung
VG Stade, 02.06.2005 - 3 A 2354/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,22141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Mietbeihilfe nach § 7a USG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7a USG; § 1 KDVG; § 78 Abs. 1 Nr. 2 ZDG
Anspruch auf Zahlung von Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG); Entsprechende Geltung der Bestimmungen des USG für anerkannte Kriegsdienstverweigerer; Abhängigkeit der Gewährung von Mietbeihilfe der Möglichkeit einer Finanzierung der Wohnung aus eigenem ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG); Entsprechende Geltung der Bestimmungen des USG für anerkannte Kriegsdienstverweigerer; Abhängigkeit der Gewährung von Mietbeihilfe der Möglichkeit einer Finanzierung der Wohnung aus eigenem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 264
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 12.07.2000 - 6 N 11.00
Auszug aus VG Stade, 02.06.2005 - 3 A 2354/03
Demgegenüber ist das OVG Berlin in der den Beteiligten mitgeteilten Entscheidung ( vom 12.07.2000, 6 N 11.00; zitiert nach juris ) unter Hinweis auf eine Entscheidung des VGH Kassel ( ZMR 1993, 299 ) zu der Auffassung gelangt, dass die Aufrechterhaltung des Wohnraums nur dann vorliegen kann, wenn der Wohnraum bereits vor der Dienstzeit vom Wehrpflichtigen unterhalten worden war; das wiederum könne nur der Fall sein, wenn der Wehrpflichtige vor Beginn der Dienstzeit das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung selbst aufgebracht hat.